Reisemedizin und Gelbfieberimpfstelle

Reisemedizin

Bei alle Fernreisen sollte vorab eine Kontrolle der bestehenden Impfungen erfolgen um ggf. bestehende Impflücken zu schließen.

Eine reisemedizinische Beratung berücksichtigt auch die Umstände und Dauer der Reise, sowie ggf. bestehende Vorerkrankungen.

Zur Planung der Beratung ist es hilfreich, wenn Sie und schon vorab das Reiseziel und die Reisedauer mitteilen.

Reisemedizinische Beratungen und Impfungen sind zunächst privat zu zahlende Leistungen (IGEL = individuelle Gesundheitsleistung), jedoch werden sowohl die Beratung, die Durchführung als auch die Kosten für die Impfstoffe häufig ganz- oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Der Umfang dieser Erstattung kann allerdings je nach Krankenkasse variieren, so dass eine vorherige Anfragen bei Ihrer Krankenkasse angeraten wird.

Gelbfieberimpfstelle

In vielen Reiseländern gibt es eine vorgeschriebene Nachweispflicht einer Gelbfieberimpfung, die meist zum Einreisezeitpunkt 10 Tage oder älter sein muss. In manchen Länder ist eine solche Impfung nur bei Einreise aus einem gelbfiebergefährdeten Gebieten.

Unsere Praxis ist als Gelbfieberimpfstelle vom Gesundheitsministerium des Landes NRW zugelassen, so dass die Impfung und die für die Reise notwendige Dokumentation im Impfausweis hier erfolgen können.

Bei der Beratung und Impfung gegen Gelbfieber handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Werden die Rechnungen für die ärztliche Leistung und den Impfstoff bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht, erfolgt häufig eine teilweise oder vollständige Rückerstattung. Es wird angeraten, den Umfang der Kostenübernahme vorab bei der Krankenkasse zu erfragen.

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